Kanaren: Neues Katzenhaltungsgesetz

Tierhaltung - Katzen

Montag 28.07.2025: 11.00 Uhr -

Laut dem neu­en Gesetz für das Tier­wohl müs­sen Kat­zen­hal­ter ab sofort eini­ge wich­ti­ge Regeln beach­ten. Ansons­ten dro­hen hohe Buß­gel­der von bis zu 200.000 Euro. Zu den ver­bind­li­chen Vor­ga­ben gehört, dass die Kat­zen inner­halb der ers­ten Lebens­mo­na­te gechippt und regis­triert wer­den müs­sen. Bis zum sechs­ten Lebens­mo­nat müs­sen sie ste­ri­li­siert wer­den. Die Zucht ist nur ein­ge­tra­ge­nen Züch­tern vorbehalten.
Außer­dem ist es ver­bo­ten, eine Kat­ze län­ger als 72 Stun­den allei­ne zu Hau­se zu las­sen und sie darf auch nicht aus­schließ­lich auf Ter­ras­sen, Bal­ko­nen oder Hin­ter­zim­mern gehal­ten wer­den. Zudem ist es ver­bo­ten, dass die Kat­ze unbe­auf­sich­tigt nach drau­ßen geht. Mit die­sen Maß­nah­men soll die unkon­trol­lier­te Ver­meh­rung und das Aus­set­zen ver­bo­ten werden.

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